An sich nicht, nur wenn ein Sicherungsschein von der Finanzierungsbank verlangt wurd. Das machen die Banken in der Regel, denn auch bei Leasing wird nicht direkt an den Kunden bezahlt da das Auto Ihnen erst gehört nach gesamter Bezahlung. Sie dürften daher auch keine Fahrzeugbrief haben.

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Eine Mitschuld ist immer gegeben wenn der Unfall nicht unabwendbar ist. Das scheint mir hier nicht gegeben. Ich würde auch raten einen Anwalt einzuschalten zumal wenn eine Rechtschutzversicherung besteht.

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Wenn ich der wäre mit dem "Händchen" würde ich über mein Brokerkonto Unterkonten für jeden Anleger anlegen Jeder kann den Betrag einzahlen was er will. Ich kaufe dann die Papiere. Jeder sieht was auf dem Konto passiert über das Internet. Kosten, Gewinn ec. Ab 1.1.2009 werden 25% Kapitalertragssteuer sowiso abgezogen so dass das ganze legal ist. Stopp wird immer 10% unter Einkauf gesetzt und entsprechend nachgezogen wenn die Papiere steigen. Das Risiko ist somit begrenzt. Was will der aber mit dem "Händchen" Ist er mit 10 % vom Gewinn zufrieden ?

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So kann man das nicht rechnen. Es sind Abschlußkosten drauf (Üblich ob Bausparer, Fonds ec.) Dann muss noch was für das Risiko weg gerechnet werden. Bei Tod bezw. Berufsunfähigkeit werden die Summe bzw. die Rente sofort fällig) Da bleibt dann beim jetzigen Kapitalmarkt nur noch der Garantiezins von derzeit ca. 2,5 % je nach Gesellschaft übrig. Wenn man die Risikoabsicherung berücksichtigt, immer noch auf längere Dauer gesehen besser und sicherer als jede andere Geldanlage. Auch die Rückkaufswerte wurden mit den neuen AGB`s deutlich vebessert und die Abschlußkosten müssen ersichtlich sein.

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Du bist auf alle Fälle verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zumindest einmal zu machen. Nachdem die Rente aber nur zu 50% versteuert wird bin ich sicher, dass das Einkommen aus Putzen und Miete wenn es ca. bei 1000 € liegt steuerfrei bleibt. Probiers doch mal mit https://www.elster.de/

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Ja ab 2008 wie folgt: Andere "haushaltsnahe Dienstleistungen" können steuerlich berücksichtigt werden, z.B. für:

* Minijobs (bis zu 510 €)
* ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, z.B. Haushaltshilfe (bis zu 2.400 €)
* freie Dienstleistungen, z.B. Putzhilfe (bis zu 600 €)
* Pflegedienstleistungen (bis zu 1.200 €)
* einfache Handwerkerleistungen (bis zu 600 €)
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