Sobald einer im Haushalt ALG2 bezieht ist es nix mit Wohngeld bzw Kinderzuschlag - ihr solltet aber unbedingt prüfen lassen ob es nicht sinnvoller ist Wohngeld und somit auch Kinderzuschlag zubekommen. Das kann mehr sein als ALG2 und zudem sind die Bedingungen nicht so hart wie bei ALG2.
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Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro für Dich.Deine Mutter muß Deinen "Job" aber trotzdem bei der Wohngeldstelle bzw Kindergeldkasse melden. - Abziehen dürfen die das Geld aber nicht.Wenn sie es trotzdem versuchen oder die Leistungen einstellen,soll sie unbedingt Wiederspruch einlegen.
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Wohngeld wird beim Kinderzuschlag nicht angerechnet und umgekehrt auch nicht.