Antwort
Hallo! Vielleicht könntet ihr mir folgende Auskunft geben. Ich bin ein Spätaussiedler aus der CZ, ich habe einen Waffenschein in der CZ, sowie den Europäischen Waffenschein Ausstellungsort ebenfalls CZ. Nun meine Frage, darf ich meine Waffe mit nach Deutschland nehmen (zweit Wohnsitz) und welche Voraussetzungen muss ich dabei erfüllen. Waffe getrennt von Munition abgeschlossen ist klar. Mir geht es ehr um die rechtlichen bzw. die meldetechnischen Fragen. Vielen dank