Es sei nochmal erwähnt das eine Reiserücktrittsversicherung abschlossen wurde. Da sollte doch was möglich sein oder? Bitte hört auf mit Tipps wie Fliegt doch oder pech gehabt... jaja ich weiß schon... bisschen dämlich ists es vom mir aber trotzdem...

Die eigentliche Frage lautet: Ist es möglich wenn ich morgens um 7.00 zum arzt gehen das die Reiserücktritt noch eintritt wenn der Flug um 8.00 geht? Ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht genau für diesen Fall gedacht?

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Danke für die Antworten. Ihr habt ja recht ich muss versuchen es lockerer zu sehen. Ich muss versuchen dieses Kopfkino auszuschalten, nur fällt es mir unfassbar schwer, erst recht wenn ich sehe das Sie gerade online ist und wohl möglich mit jemanden schreibet. Dann denke ich warum antwortest du mir nicht einfach es dauert doch nur 5 Sekunden. Auf der anderen Seite vielleicht hat Sie gerade zu tun ist ist nur nebenbei online. Ahhh..... es fällt mir einfach so schwer mich abzulenken

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Entschuldig mich bitte die Rechtschreibfehler. Leider finde ich den bearbeiten Button nicht.

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Es gibt doch diese Quittungsbücher die man in jedem Schreibwarenladen kaufen kann. Dort wird der Empfänger der Ware (also ich) eingetragen und wofür man bezahlt hat. und ganz unten muss wieder der Empfänger der Ware unterschreiben (also wieder ich..). Was spricht dagegen das ich solch eine Quittung schreibe? und bei Buchungsvermerk kann ich kurz hinschreiben bei wem ich die Ware gekauft habe. Dazu gibt es eine Durchschrift die ich dem Verkäufer geben kann (oder auch nicht). Was spricht da gegen? Mein Steuerberater hatte mal erwähnt das solche Quittungsbücher in Ordnung sind, bin mir jedoch nicht sicher.

PS: Ich kaufe gebrauchte Ware. (Falls dies eine Rolle spielt)

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