Guten Tag, folgenden Fall:

GB von 8 Freiberufler, alle Umsatzsteuerbefreit. Die Gesellschafter sind einzeln außerhalb der GbR auch freiberuflich Selbständig tätig.

Die GbR leistet etwas, wovon nur einen der 8 Gesellschafter profitiert, kann die GbR diesen einen Gesellschafter diese Leistung in Rechnung stellen?

Und kann der Gesellschafter wiederum diese Leistung nach Zahlung als Betriebsausgabe in der eigenen EÜR (Nicht die Gesonderte und Einheitliche Feststellung der GbR) absetzen?

Tausend Dank!