Antwort
Hallo, selbstverständlich habt ihr ein Anrecht auf Pflegegeld. Ob ihr die Vormundschaft habt tut dabei nix zur Sache!! Ihr habt sogar den Vorteil den Antrag selbst stellen zu können,sonst müssen dies die Sorgeberechtigten tun! Das Jugendamt tut alles um Kosten zu sparen und gibt daher gerne falsche Auskünfte! Ich habs gerade hinter mir. Stellt den Antrag und wenn er abgelehnt wird,reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein.Ihr werdet gewinnen. Für den Übergang könnt ihr Sozialhilfe für das Kind beantragen! Ich empfehle Dir die Seite www.pflegeelternrecht.de Hier sind alle § aufgezählt und für Laien wird deren Bedeutung genauestens erklärt! Ich drück euch die Daumen und laßt euch vom Amt nicht klein quatschen ;) Liebe Grüße Sarah