Antwort
Hallo vielen Dank für die vielen Antworten, leider sind sie etwas widersprüchlich, deshalb erkläre ich die Situation nochmal kurz. Die Küche ist im Mietvertrag zur mitnutzung klar mir drinnen, allerdings war es den Bewohnern leider nicht möglich, aus Entfernungsgründen die Wohnung selbst anzuschauen, sondern nur bezüglich Fotos. Wir haben einen Wasserkocher, allerdings zum Spülen immer erst mal Wasser aufkochen müssen, naja das macht einfach nicht sehr viel Spaß. Spülmaschine gibt es natürlich auch keine. Die Frage ist einfach, ob der Vermieter einen Boiler zahlen und installieren lassen muss oder der Mieter. Danke Melanie