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mel010780

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Erste Antwort gegeben.
mel010780
13.06.2013, 11:56
Muss der Gläubiger den Gerichtsvollzieher unterrichten?

Hallo, der Gerichtsvollzieher war vor drei Wochen da, wegen einer Forderung die das Inkassobüro BfS risk eintreibt. Ich war an dem Tag nicht da, er hat sein Kommen für nöchste Woche erneut angekündigt. In der Zwischenzeit habe ich mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung ausgemacht, die erste Rate ist bereits eingegangen, so sagte mir die Dame am Telefon. Ich wollte auch gleich ein Schreiben über diese vereinbarte Ratenzahlung- da aber sagte mir die Dame, sie dürfte das nicht machen. Erst dann, wenn der Gerichtsvollzieher seine Unterlagen an das Inkasso zurückschickt. Ich also bei dem GV angerufen, der aber sagte mir, er darf das nicht zurücksenden, ohne dass das Inkasso ihn auffordert.

Was kann ich da jetzt noch machen, schließlich ist die erste Rate gezahlt. Der GV kommt doch dann sicherlich wieder zum Pfänden, wenn er von der Ratenzahlung ja eigentlich gar nichts weiß.

...zum Beitrag
Antwort
von mel010780
14.06.2013, 13:19

@ rainerendres

hier einmal die Forderungsaufstellung

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