§ 132a,Abs. 1, Ziff 4 StGB: "Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Ratio legis, also Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen, die sich unbefugt den falschen Schein besonderer Funktionen geben. Das dürfte aber im Karneval schon schwierig sein mit einer ausländischen Uniform, da wohl kaum davon ausgegangen werden kann, dass ein falscher Schein gesetzt werden kann. Anders dürfte es jedenfalls ausserhalb des Karnevalsumzugs sein. Das gilt übrigens auch für bestimmte Fetischpartys. Auf der Party selbst gilt oben gesagtes, aber nicht, wenn man mit der Uniform über die Strasse rennt!!
Also ich denke schon, dass sich ein Jura-Studium lohnt. Ich bin selbst Richter. Egal, ob man in den Staatsdienst eintritt oder in die freie Wirtschaft, es gibt für Juristen sehr viele Betätigungsfelder. Man bedenke, wieviele Versicherungen, Banken, Verbände o.ä. gibt! Einzige Voraussetzung ist natürlich, dass man sich für das Thema "Recht" überhaupt interessiert! Dann stehen jedem Studenten, der beide Staatsexamina ablegt, alle Möglichkeiten offen! Und es bleibt auch immer die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen (z.B. als Anwalt) und damit Unternehmer zu werden. Wer die Sicherheit bevorzugt, wird vielleicht eher versuchen, in den Staatsdienst übernommen zu werden. Wie sagt man so schön: Der Rock des öffentlichen Dienstes ist eng, aber er hält warm!