Vielen Dank, habt mich beruhigt. Hab mich inzwischen auch schlau gemacht: Da im Übergabeprotokoll keine Mängel aufgelistet sind, brauch ich mir wirklich keine Gedanken mehr zu machen! Denn lt. Mieterverein zählt auch vor Gericht das Protokoll, von der Verjährung mal abgesehen!

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