Hallo, zum 30.04.2004 war das Mietverhältnis beendet (Beginn des MV 01.08.1998). Im Jahr 2002 ist mir eine Parfümflasche auf den Rand der (Emaille-) Badewanne gefallen und beschädigte diese - es war eine Lackabsplitterung, kein Loch. Dem Vermieter sofort den Schaden gemeldet und selbst gut repariert. Beim Auszug darauf hingewiesen, war nichts zu sehen, also kein augenfälliger Defekt (war halt gut repariert) und wurde NICHT ins Übergabeprotokoll aufgenommen. Wie gesagt, das war 2004.
Jetzt (Januar 2009) ruft der Vermieter an und stellt klar, daß die Badewanne beschädigt sei und von uns fachgerecht repariert werden müsste, weil es ein Schaden von uns sei. Weder Vermieter noch Hausverwaltung (letztere hatte die Schlußabnahme gemacht) konnten sich an einen solchen Schaden erinnern und waren ebendeswegen sehr überrascht, wie die letzten Mieter jetzt beim Auszug darauf hinwiesen, daß der Schaden vom Vormieter (also uns) sei. Vermieter droht mit Anwalt und Gerichtskosten, wenn wir nicht bereit wären den Schaden fachgerecht reparieren zu lassen. Unter fachgerecht versteht er eine Sanitärfirma damit zu beauftragen, Kosten ca. 200.- Euro.
Frage: muß ich nach 5 Jahren für die Reparatur aufkommen? Ich kenne natürlich nicht den jetzigen Zustand des ehemaligen Schadens! Gibt es eine Verjährungsfrist?
Vielen Dank für Eure Antwort!