Ihr müsst den Hund nicht zurückgeben . Im Kaufvertrag steht , dass die Verkäuferin ihn besuchen darf -NACH VEREINBARUNG wenn sie nicht gefragt hat dann hat sie keinen Grund euch anzuklagen . Am besten trefft ihr euch noch mal mit ihr und besprecht alles in ruhe. Wenn es nicht klappt holt euch einen Anwalt

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Wenn du von Trockenfutter nichts hälst, kannst du ihm auch Futter aus der Dose geben . In solchen Sachen sind wichtige Sachen drin die dein Hund braucht . Du kannst es ja so machen das du beides fütterst z. B. Mittags gibt es Fleisch und die anderen Mahlzeiten sind eben das andre Futter. Oder das es 2-3 mal in der Woche Fleisch gibt . Du kannst aber auch z.B. Fleisch nehmen wenn du deinen Hund belohnen willst. Wenn es sowas leckeres nicht immer gibt tut er mehr dafür um es zu bekommen und lernt schneller ( meistens )

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