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meier72

25.01.2011
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meier72
25.01.2011, 12:55
Arbeitslosigkeit, etc

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Hartz 4, etc.

Ich (männlich) bin Selbstständig und meine Lebensgefährtin zieht demnächst zu mir in die Wohnung. Es zeichnet sich ab das Sie betriebsbedingt gekündigt wird. Nun meine Frage. Sollte Sie (was ich nicht glaube) nicht sofort wieder Arbeit finden, und nach ALG Zahlung ins ALG II rutschen, bekommt Sie da überhaupt etwas? Wäre es klug den Mietvertrag dann auf "WG" zu ändern? Ich kenne mich mit dem Thema leider GARNICHT aus, da ich zum Glück noch nie in meinem Leben ohne Arbeit war.

Vielen Dank, an alle die mir weiterhelfen können.

...zum Beitrag
Antwort
von meier72
25.01.2011, 13:03

Danke erst mal für die schnelle Hilfe. Das Sie erstmal ein Jahr "normales" ALG bekommt weis ich; die Frage ist nur, was passiert explizit wenn Sie nach einem Jahr nicht wieder in Lohn und Brot steht..?

Ja, ich kann und würde für Sie aufkommen, keine Frage, nur inwiefern macht es Sinn den Mietvertrag perspektivisch auf WG zu setzen um so den Eindruck zu erwecken, nicht zusammen zu sein?! --schnell editieren--^^

Achso WG trick ist alt...hmm..ok...dennoch DANKE erstmal :o)

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