Die Bestätigung der Vorversicherung ist ausschlaggebend.
Hast du von denen schwarz auf weiß, was die der neuen VS bestätigt haben?
Sondereinstufungen werden von Versicherern unterschiedlich gehandhabt und nicht mit übergeben.
Die Bestätigung der Vorversicherung ist ausschlaggebend.
Hast du von denen schwarz auf weiß, was die der neuen VS bestätigt haben?
Sondereinstufungen werden von Versicherern unterschiedlich gehandhabt und nicht mit übergeben.
Wenn Du einen Handyvertrag abschließt, 2 Tage nach China telefonierst und dann den Vertrag widerrufst, musst Du die Nutzung auch bezahlen. Warum soll das hier anders sein?
Aufschluss geben nur die AGB mit der Widerrufsbelehrung.
Ich würde beim Thema Ausland hellhörig.
Es gibt mannigfache Betrugsmöglichkeiten. Selbst ein Versand wird schwierig. Ich kenne die derzeitigen Bedingungen der Verpackung nicht bei höhererversicherten Paketen.
Die Frage ist bei der Zahlung, warum die Dame als Deutsche von einer schwedischen Bank überweisen will. Irgend was dürfte da faul sein.
Die Gewährleistung solltest Du auf jeden Fall bei jedem Privatgeschäft ausschließen.
Der ganze Mist hat mit ein paar Leuten im ganz normalen Wirtschaftsbetrieb angefangen, die sich nahe gekommen sind.
Wenn jetzt 100000 infizierte unter das Volk mischen, sehe ich das Gesundheitssystem abschmieren.
So viel ich weiß, ist die Schweiz steuerlich nicht EU ;)
Innerhalb der EU brauchst du gar nichts.
Außerhalb gelten die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes.
Feiern ist falsch, es ist notwendig weil die Kids den Virus nach Hause schleppen.
In NRW nicht.
Die Frage ist, ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Jeder, der halbwegs gescheit ist, tut das als Privatverkäufer.
Kein Problem. Soll er machen, was er will.
Du hast alles richtig gemacht. Gut, dass Du versichert versendet hast.
Warum nicht, wenn der Verkäufer passt...
Mal dumm gefragt, warum macht die Käuferin nicht einfach die Ansprüche geltend? So mache ich das wenn der Hersteller auf doofe Ideen kommt und die Übertragbarkeit der Garantie ausschließt.
Recht hin oder her. Das Problem wird sein, dass DU zweifelsfrei nachweisen musst, dass die begutachtete Jacke genau die ist, die auf dem Foto zu sehen ist und die Du gekauft hast.
Ob es das wert ist? Es ist ja schon die dritte Hand, die das Ding eingeschickt hat also nicht mal Du selbst. Du warst ja auch nicht dabei, als das Teil eingesendet wurde.
Wenn der Bursche sagt: "Keine Ahnung was da eingeschickt wurde.", wie willst Du das belegen? Du kannst ja noch nicht ein mal beweisen, dass die Jacke, die Du gekauft hast genau die ist, die Du weiterverkauft hast.
Vielleicht hast Du 100 Fakes im Keller, verkaufst die und willst den Jungen büßen lassen, der Dir eine Originale verkauft hat... ;)
Wollte Dir nur mal im letzten Satz vor Augen führen, auf welche Ideen ein guter Verteidiger kommen kann, um Zweifel an der wahren Herkunft der eingesendeten Jacke zu streuen.
Das Risiko, dass sich jegliches Verfahren in Luft auflöst und ggf. jeder seine eigenen (teils gepfefferten) Anwaltskosten aufkommen muss, musst du selbst einschätzen.
Das wird Dir bei jeder Silikon Hülle passieren.
TPU Hüllen haben dieses Problem nicht. Bei den Silikonhüllen bessert sich das allerdings auch mit der Zeit. Dafür sind sie auch nicht so glitschig wie TPU Hüllen.
Deine "Meinung", wie du sie vorbringst zeigt eigentlich genau, warum es so ist wie es ist.
Dein Horizont und geistige Reife wird sich im Laufe der Zeit extrem weiterentwickeln und das wird dazu führen, dass du Kinder aufgrund der Vorschriften nicht mehr als "Eigentum" der Eltern sehen wirst sondern den Schutzzweck der gesetzlichen Lage erkennst.
Menschen sind in jungen Jahren halt nicht Reif genug, um einige Entscheidungen für sich selbst zu treffen, ohne sich unbewusst in Gefahr zu bringen. Ist nichts böses sondern einfach biologisch so bestimmt und ist uns allen so gegangen ;)
Fakes dürfen in Deutschland mEn gar nicht verkauft werden. Zumindest im markenrechtlichen Sinne ist da mit Ärger zu rechnen. Strafbar sollte das ganze nicht sein, es sei denn, der Verkäufer handelt mit den Fakes im "geschäftlichen Verkehr"
Gesetzlich ist doch alles ein anderer Schuh. Du bist mit frei zu tun oder zu lassen, was du willst.
Der Punkt ist bei Dir mit Sicherheit der Vertrag, der mit dem Internat geschlossen wurde sowie die entsprechenden Bildungspläne, die für Deine Schulbildung ausschlaggebend sind. Daraus gehen auch die Konsequenzen hervor, wenn Du dagegen verstößt und einen auf "freien Bürger" machst.
450 Euro Job ist sicher besser, da bei Selbständigkeit einiges an Verpflichtungen auf Dich zukommt.
Berufsgenossenschaft, Steuer, Betriebshaftpflicht usw. Das ist recht komplex und von Deinen 15 EUR bleibt da am Ende nicht viel übrig ;)
Das ist doch schon mal gut. Dann stimmt das mit den 500 Euro.
Eigentlich ist sowas in der Teilungserklärung enthalten. Wem gehört was und wer zahlt wofür.
Bei Eigentümergemeinschaften sind das oben auch keine Mitbewohner sondern Miteigentümer ;)
However, wie viele Wohneinheiten habt Ihr denn im Haus und was ist da im Kaufvertrag geregelt? Habt Ihr die Teilungserklärung mal durchgesehen?
Wann hast Du denn den Vertrag abgeschlossen?