Die Bestätigung der Vorversicherung ist ausschlaggebend.

Hast du von denen schwarz auf weiß, was die der neuen VS bestätigt haben?

Sondereinstufungen werden von Versicherern unterschiedlich gehandhabt und nicht mit übergeben.

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Wenn Du einen Handyvertrag abschließt, 2 Tage nach China telefonierst und dann den Vertrag widerrufst, musst Du die Nutzung auch bezahlen. Warum soll das hier anders sein?

Aufschluss geben nur die AGB mit der Widerrufsbelehrung.

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Betrug möglich bei Ebay Kleinanzeigen?

Hallo miteinander,

ich habe eine sehr teuere Hermes Uhr vor über 1,5 Jahren gefunden. Diese ganz normal im Fundbüro abgegeben und nach 6 Monaten mit einen polizeilichen Schreiben zurück bekommen wo bestätigt wurde, dass die Uhr mir gehört. Die Problematik dahinter ist folgende: Ich habe logischerweise weder eine Box, noch Papiere. Wenn ich Händler Frage ob sie diese wollen und die vorgeschichte hören möchte sie keiner. Laut diversen Uhrenmachern sei diese Uhr aber echt und habe rund 6000 € damals gekostet. Soweit sogut - ich hab also nun überlegt die Uhr auf Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Dafür habe ich folgenden Text geschrieben:

Hermes Damen Uhr, schwarz, Perlmutt Ziffernblatt, Krokodilleder und mit Diamanten besetzt.

Sehr guter Zustand!

—Verhandlungsbasis—

Neuwert der Uhr ca.: 6000 Euro

Die Überschrift ist lediglich Hermes Damen Uhr und ich habe 8 Fotos beigefügt, welche die Uhr von allen Seiten gut zeigt - Preis ist 3500€ VB. Ein paar interessenten haben sich gemeldet wobei eine Dame großes Interesse gezeigt hat. Sie hat lediglich nach Versandkosten gefragt und nach meiner Antwort „ich übernehme die Kosten" gemeint, Sie würde die Uhr abkaufen für 3500€. Ich sollte Ihr nur meine Bankdaten geben und NACH ZAHLUNGSEINGANG an Ihre Adresse in Deutschland schicken. Sie wäre momentan in Schweden und würde es von einer schwedischen Bank überweisen.

Nun kommen wir zu meiner Skepsis: Wie ist die Rechtsgrundlage bei sowas? Was kann Sie ggfls. mit meinen Bankdaten anfangen und könnte man Geld eigentlich zurückverlangen? Viel wichtiger wäre mir aber: was wäre mit Ebay - Ich meine, was wäre wenn Sie sagt die Uhr wäre eine Fälschung, kaputt, ... Hätte ich noch irgendwas hinzufügen sollen in meinen Text wie „keine Gewährleistung, Rücknahme, ...?". Ich habe halt wirklich Angst das die Uhr weg ist und ich es entweder zurückzahlen muss, sie es zurückzieht oder gar sich nichtmehr meldet nachdem ich die Bankdaten Ihr gesagt habe. Oder bin ich zu 100% sicher nach Zahlungseingang und Ebay sowie Sie kann mir nichts anhaben? Ich bitte um Erfahrungen und Antworten - ihr würdet mir sehr helfen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Ich würde beim Thema Ausland hellhörig.

Es gibt mannigfache Betrugsmöglichkeiten. Selbst ein Versand wird schwierig. Ich kenne die derzeitigen Bedingungen der Verpackung nicht bei höhererversicherten Paketen.

Die Frage ist bei der Zahlung, warum die Dame als Deutsche von einer schwedischen Bank überweisen will. Irgend was dürfte da faul sein.

Die Gewährleistung solltest Du auf jeden Fall bei jedem Privatgeschäft ausschließen.

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So viel ich weiß, ist die Schweiz steuerlich nicht EU ;)

Innerhalb der EU brauchst du gar nichts.

Außerhalb gelten die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes.

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Ich würde eine Verlängerung feiern, WEIL

Feiern ist falsch, es ist notwendig weil die Kids den Virus nach Hause schleppen.

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Die Frage ist, ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Jeder, der halbwegs gescheit ist, tut das als Privatverkäufer.

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Kein Problem. Soll er machen, was er will.

Du hast alles richtig gemacht. Gut, dass Du versichert versendet hast.

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Ich lasse mir auch Dinge zuschicken.

Warum nicht, wenn der Verkäufer passt...

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Mal dumm gefragt, warum macht die Käuferin nicht einfach die Ansprüche geltend? So mache ich das wenn der Hersteller auf doofe Ideen kommt und die Übertragbarkeit der Garantie ausschließt.

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Habe ich jetzt Pech gehabt oder bin ich im Recht wegen Betrug?

Hallo zusammen,

ich habe ein echt blödes Problem und weiß nicht mehr weiter.

Im Dezember habe ich auf eBay Kleinanzeigen eine Jacke der Marke Moncler gekauft. Laut Nachfrage und Verkäufer original. Ich habe sie persönlich abgeholt und bar bezahlt 150€ die Jacke war gebraucht.

Letzte Woche war ich am aussortieren und habe die Jacke auch als Original verkauft. Es stellte sich bei einer Kostenpflichtigen Überprüfung von Certilogo heraus, dass die Jacke gefälscht ist. Alles per Mail dann bekommen.

Ich habe dem Verkäufer natürlich umgehend das Geld wieder zurück gegeben und die Jacke wieder zurück genommen.

Da ich noch die Daten meines Verkäufers hatte erklärte ich ihm die Situation und wollte mein Geld wieder.

Der Junge meinte nur er hat sie selber von jemand als Original verkauft bekommen und ihn treffe somit keine Schuld weil er von nichts wusste. Der Vater meinte dann, dass sie im Recht wären und ich gar keine Beweise dafür habe, dass es sich um ein Fake handelt. Und das Geld gibt es nicht zurück weil der kauf fast 3 Monate zurück liegt.

Die Familie meint ich soll die Herkunft der Jacke selber recherchieren. Sie sehen sich total im Recht und drohen mir bei weiteren Kontakt Versuch mit einem Anwalt.

Ich sehe mich dabei als Opfer und will einfach mein Geld wieder. Als Beweise habe ich eine Begutachtung die belegt, dass die Jacke nicht original ist und einen Freund der bei Kauf dabei war als der Verkäufer meinte die Jacke ist original. Die Anzeige habe ich auch gespeichert in der ganz groß Original Moncler steht.

Komme ich mit einer Strafanzeige weiter ? Was soll ich tun?

Danke.

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Recht hin oder her. Das Problem wird sein, dass DU zweifelsfrei nachweisen musst, dass die begutachtete Jacke genau die ist, die auf dem Foto zu sehen ist und die Du gekauft hast.

Ob es das wert ist? Es ist ja schon die dritte Hand, die das Ding eingeschickt hat also nicht mal Du selbst. Du warst ja auch nicht dabei, als das Teil eingesendet wurde.

Wenn der Bursche sagt: "Keine Ahnung was da eingeschickt wurde.", wie willst Du das belegen? Du kannst ja noch nicht ein mal beweisen, dass die Jacke, die Du gekauft hast genau die ist, die Du weiterverkauft hast.

Vielleicht hast Du 100 Fakes im Keller, verkaufst die und willst den Jungen büßen lassen, der Dir eine Originale verkauft hat... ;)

Wollte Dir nur mal im letzten Satz vor Augen führen, auf welche Ideen ein guter Verteidiger kommen kann, um Zweifel an der wahren Herkunft der eingesendeten Jacke zu streuen.

Das Risiko, dass sich jegliches Verfahren in Luft auflöst und ggf. jeder seine eigenen (teils gepfefferten) Anwaltskosten aufkommen muss, musst du selbst einschätzen.

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Das wird Dir bei jeder Silikon Hülle passieren.

TPU Hüllen haben dieses Problem nicht. Bei den Silikonhüllen bessert sich das allerdings auch mit der Zeit. Dafür sind sie auch nicht so glitschig wie TPU Hüllen.

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Deine "Meinung", wie du sie vorbringst zeigt eigentlich genau, warum es so ist wie es ist.

Dein Horizont und geistige Reife wird sich im Laufe der Zeit extrem weiterentwickeln und das wird dazu führen, dass du Kinder aufgrund der Vorschriften nicht mehr als "Eigentum" der Eltern sehen wirst sondern den Schutzzweck der gesetzlichen Lage erkennst.

Menschen sind in jungen Jahren halt nicht Reif genug, um einige Entscheidungen für sich selbst zu treffen, ohne sich unbewusst in Gefahr zu bringen. Ist nichts böses sondern einfach biologisch so bestimmt und ist uns allen so gegangen ;)

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Fakes dürfen in Deutschland mEn gar nicht verkauft werden. Zumindest im markenrechtlichen Sinne ist da mit Ärger zu rechnen. Strafbar sollte das ganze nicht sein, es sei denn, der Verkäufer handelt mit den Fakes im "geschäftlichen Verkehr"

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Gesetzlich ist doch alles ein anderer Schuh. Du bist mit frei zu tun oder zu lassen, was du willst.

Der Punkt ist bei Dir mit Sicherheit der Vertrag, der mit dem Internat geschlossen wurde sowie die entsprechenden Bildungspläne, die für Deine Schulbildung ausschlaggebend sind. Daraus gehen auch die Konsequenzen hervor, wenn Du dagegen verstößt und einen auf "freien Bürger" machst.

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450 Euro Job ist sicher besser, da bei Selbständigkeit einiges an Verpflichtungen auf Dich zukommt.

Berufsgenossenschaft, Steuer, Betriebshaftpflicht usw. Das ist recht komplex und von Deinen 15 EUR bleibt da am Ende nicht viel übrig ;)

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Das ist doch schon mal gut. Dann stimmt das mit den 500 Euro.

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Eigentlich ist sowas in der Teilungserklärung enthalten. Wem gehört was und wer zahlt wofür.

Bei Eigentümergemeinschaften sind das oben auch keine Mitbewohner sondern Miteigentümer ;)

However, wie viele Wohneinheiten habt Ihr denn im Haus und was ist da im Kaufvertrag geregelt? Habt Ihr die Teilungserklärung mal durchgesehen?

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