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meiderich92

27.08.2011
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meiderich92
27.08.2011, 15:06
inkasso am zweitwohnsitz

hallo, ich hatte noch eine forderung von 25 euro zu zahlen und die bank gewechselt. bei der adressermittlung wurde dann mein zweitwohnsitz in wuppertal als forderungsadresse ermittelt, obwohl ich offiziell in hamburg mit erstem wohnsitz gemeldet bin. da ich eine zeitlang nicht dort war und die post von meinem vermieter in wuppertal nicht geöffnet wird, stieg die forderung auf 250 euro an. die post war auch nicht als wichtig zu erkennen. ist das rechtlich korrekt, oder muss sich ein inkasso unternehmen nicht grundsätzlich an den erstwohnsitz halten, da es sich ja beim zweitwohnsitz auch um eine selten genutzte ferienwohnung handeln kann. kann ich eventuell das adressermittlungsunternehmen in regress nehmen?

bin gespannt ob sich hier eine antwort auf diese spezielle frage findet?!

thomas

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Antwort
von meiderich92
30.08.2011, 20:16

es geht mir eigentlich darum, ob das inkassounternehmen korrekt handelt,wenn es einen solchen vorgang über den zweitwohnsitz abwickelt, wenn doch im rahmen der adressermittlung der erste wohnsitz leicht zu finden ist.

eine verzehnfachung der forderung in knapp vier monaten ist eh ein witz!

danke schon mal im voraus!

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