Antwort
Wieso ist soll das ausfrieren auf einmal verboten sein ? Da sagt das BGH aber was anderes. Die Leistung (Wasser Heizung) bezieht der Mieter doch von mir. und wenn der die nicht bezahlt gibts eben keine Leistung Urteil vom 6.Mai 09 XII ZR 137/07
Das mit der Räumungsklage ist schon klar darauf wirds hinauslaufen. Aber warum soll der Mieter auch noch seine Ruhe haben. Muss mal sehen ob ich nicht noch irgendein Wand freistemmen muß.