Kann man gegen den reichterlichen Beschluss wegen Anordnung einer Unterbringung ( oder auch einer Nichtunterbringung) in der Psychiatrie Widerspruch einlegen. Ich meine jetzt, dass der jenige, den den Antrag wegen eines Angehörigen gestellt, diesen Widerspruch einlegt. Es geht darum, wenn der Antragsteller mit dem Beschluss nicht einverstanden ist.