Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?
    • Möchtet ihr lieber, dass ihr als erstes sterbt oder euer Partner?
    • Wie ist es bei euch in Beziehungen mit eurem Handy - verratet ihr eurem Partner die PIN?
    • Seid ihr schon in den Weihnachtsvorbereitungen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wieviel Geld habt ihr für euer erstes Auto ausgegeben? Und welches war es?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

meco95

18.06.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
5
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
meco95
10.09.2011, 12:40
§170 Abs. 2 StPO

Hallo wir wurden mit einem freund zssm beim auto fahren ohne fahrerlaubnis von der polizei erwischt. Ich habe ihm den schlüssel für das fahrzeug zur verfügung gestellt und er ist gefahren. Heute bekam ich ein brief von der Staatsanwaltschaft und drin steht nur "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt." Wie soll ich das den bitte verstehen ich habe im internet nachgeschaut doch verstehe es nicht -.-

Danke im Voraus

MfG

...zum Beitrag
Antwort
von meco95
10.09.2011, 12:48

also muss ich jetzt was zahlen oder kriege ich überhaupt eine strafe oder geht das verfahren weiter -??? bitte deutlicher

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel