Rechtlich sieht es so aus :

Zu Deinem Betrieb zahlst Du die Fahrtkosten und kannst diese bei dem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen . Bei Zeitarbeitsfirmen ist dieses anders . Da diese Unterschiedliche Entleihbetriebe haben müssen die Zeitarbeitsfirmen die kosten auch zahlen . Da Du in den meisten Fällen ja an verscheidenen Orten geschickt wirst kann man Dir die Kosten nicht zumuten . Dazu gibt es mittlerweile sogar viele Urteile und eines sogar vom Bundesgerichtshof . Wovon solltest Du auch die Fahrtkosten zahlen ? Zeitarbeitsfirmen versuchen es immer gerne da Kosten zu sparen .

Das ist ein Urteil von vielen : Landesarbeitsgericht Köln Az: 13 Sa 881/06 Das Urteil hierzu kannste auch nachlesen unter : http://www.ra-kotz.de/leiharbeiter_fahrtkosten.htm

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Ich hatte mal das selbe Problem . Ohne OWI Anzeige wirst Du nichts . Wenn Du zb. wegen der ständigen lauten Musik irgendwelche Gesundheitlichen Probleme bekommst dann kannst Du auch nach StGB vorgehen . Und wenn ein Polizist zu sowas keine Lust hat weil es Ihm nicht spannend genug ist dann winke mal mit dem § 258 ;) Und nur weil das Amt irgendwem die Miete zahlt heißt es nicht das Rechte aufgehoben werden . Denn : Es gibt kein Recht auf Lärm . Und wo dein Recht anfängt hören eben andere Rechte auf .

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