Rechtlich sieht es so aus :
Zu Deinem Betrieb zahlst Du die Fahrtkosten und kannst diese bei dem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen . Bei Zeitarbeitsfirmen ist dieses anders . Da diese Unterschiedliche Entleihbetriebe haben müssen die Zeitarbeitsfirmen die kosten auch zahlen . Da Du in den meisten Fällen ja an verscheidenen Orten geschickt wirst kann man Dir die Kosten nicht zumuten . Dazu gibt es mittlerweile sogar viele Urteile und eines sogar vom Bundesgerichtshof . Wovon solltest Du auch die Fahrtkosten zahlen ? Zeitarbeitsfirmen versuchen es immer gerne da Kosten zu sparen .
Das ist ein Urteil von vielen : Landesarbeitsgericht Köln Az: 13 Sa 881/06 Das Urteil hierzu kannste auch nachlesen unter : http://www.ra-kotz.de/leiharbeiter_fahrtkosten.htm