Kind(er) mit ins Grundbuch eintragen wegen Bauvorhaben?

Hallo,

meine Frau und ich wohnen zusammen mit ihrer Mutter in einem Haus (Vater verstorben) und sie hat noch einen Bruder, der woanders wohnt. Das Erbe ist notariell geregelt, dass jedes Kind nach ihrem ableben die Hälfte bekommt und wir das Vorkaufsrecht auf die Hälfte ihres Bruders haben und umgekehrt. Ihr Bruder sagte schon immer, dass er im Erbfall von uns ausbezahlt werden möchte.

Nun möchten meine Frau und ich ca. 30.000€ in das Haus für eine PV-Anlage investieren und haben uns schon beraten lassen. Für den Bau dieser Anlage, staatliche Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit ist es aber zwingend notwendig, dass der Investor auch im Grundbuch eingetragen ist.

Da ihre Mutter Rentnerin ist und keine Steuererklärung mehr braucht, wir beide Arbeitnehmer sind und genug Steuern bezahlen, wäre es aus dieser Sicht besser die Anlage komplett auf uns laufen zu lassen, damit man es auch entsprechend vom Staat zurück bekommt. Somit ist es auch gegenüber den Behörden einfacher. Weiterhin haben wir aktuell keine Sicherheit, wenn wir Geld in das Haus investieren, da uns aus aktueller Sicht rechtlich noch nichts gehört und wir werden auch nicht jünger (40 und 50).

Ich habe schon einiges im Netz gelesen und habe mir folgende Lösung überlegt: Meine Frau und ich (als eine Partei) und ihr Bruder werden zusammen mit ihrer Mutter ins Grundbuch eingetragen. Dann gehört jeder Partei ein Drittel, zusätzlich erhält jede Partei ein Nißbrauchsrecht auf Lenbszeit und ihr Bruder die Zusicherung sich nicht an den Unterhaltskosten für Haus beteiligen zu müssen, solange er nicht darin wohnt. Genau genommen, haben meine Frau und ich dann immer noch ein erhöhtes Risiko, wegen den Investitionskosten, aber damit könnten wir leben.

Meine Fragen sind jetzt:

  1. Ist das ein fairer und sicherer Weg für alle Beteiligten?
  2. Können wir bei der geplanten Investition als Alleininvestor alle steuerlichen Vorteile nutzen oder müssten dann alle Parteien immer mit drin stehen und alle jeweils 1/3 der Investition in der Steuererklärung angeben?
  3. Zählt die Eintragung ins Grundbuch vor dem Finanzamt dann als Schenkung (wie hoch ist der Freibetrag) oder ist das dem Finanzamt dann egal oder wie wird es gehandhabt?
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Ich glaube nicht dass er sich die Mühe machen möchte, um es steuerlich abzusetzen, da er immer wieder sagt, er möchte mit dem Haus nichts zu tun haben.

Vielleicht sollten wir uns aus steuerlicher Sicht überlegen, dass dann nur meine Frau mit eingetragen wird. Sein Erbanteil ist doch eigentlich über das Testament geregelt. Und meine Frau und ich beerben uns eh gegenseitig. Dann hätten wir bei der Steuer zumindest 50%.

Eine andere Lösung wie eine Grundstücksgemeinschaft habe ich noch nicht gefunden. Wenn jemand eine kennt, bitte schreiben. Das ganze Haus wird ihre Mutter auf keinen Fall überschreiben. Weil sie sonst ja kein Eigentum mehr hätte. Kann ich auch nachvollziehen.

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