Auf der Grundstücksgrenze zu meinem Nachbarn verläuft ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht, das mehren Berechtigten verbrieft, zu jeder Zeit und ungehindert in einer Breite von 3,50 m auf dem Weg gehen und fahren zu dürfen. Das Wegerecht verläuft jeweils hälftig auf der Grundstücksgrenze. Der Weg ist kaum befestigt und ist zum großen Teil mit Gras bewachsen. Über den Weg möchte ich eine zweite Garage im hinteren Bereich meines Grundstückes erreichen. In den Übergangsmonaten mit viel Regen ist das nicht möglich, da mein PKW stecken bleibt.

Ich möchte den Weg mit Rasengitterplatten oder wenigstens nur mit Schotter befestigen.

Beides wird mir im Schreiben vom Rechtsanwalt meines Nachbarn auf der Weghälfte des Grundstückes vom Nachbar verweigert.

Muss ich das so akzeptieren und kann die Zufahrt zu meiner zweiten Garage zeitweise nutzen?