Es steht in meinem Vertrag: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchstabe C.). Für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel-Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen,sowie...

Ja auf jeden Fall hab ich keine besondere Vereinbarung von wegen dass ich Garantie übernehme. Und ich hab ja dazu geschrieben gekauft wie besichtigt.

...zur Antwort

Wenn ich das richtig verstanden habe will er sich auch einen Anwalt dann nehmen.

...zur Antwort