Hallo, eine Anzeige wegen Betrug kannst du in dem Fall bekommen, weil es nicht deine Karte war, sondern die deiner Freundin und jeder seine Fahrkarte selbst bezahlen soll für die Leistung hin und her gefahren zu werde, was du in dem Falle nicht getan hast. Vorstrafen sehen in der Akte NIE gut aus, aber eigentlich kommt soweit ich weiß, keine Anzeige in die Akte, außer es gibt eine Gerichtsverhandlung ( korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, bin mir nicht ganz sicher). Ob das auf deinen beruflichen Werdegang eine Auswirkung hat, kommt auf den Chef bzw. die Geschäftsleitung an. Es gibt, Geschäftsführer, die stören sich daran nicht, es gibt aber auch Berufe / Betriebe, wo eine leerer Vorstrafenregister Bedingung für die Einstellung ist. Die Eigentümerin kann deshalb, soweit ich weiß, auch eine Anzeige bekommen. Abwenden kann man das an sich nicht, außer ihr könnt den Kontrolleur irgendwie überreden, aber die bleiben meist dabei, weil es nun mal ihr Job ist.