Vielen Dank für Eure Antworten! Die Sichtweisen fallen ja recht unterschiedlich aus.
Voraussetzung für eine Abnahme der Wohnung wären aus Sicht des Vermieters, dass ich die Einrichtungsgegenstände entferne und renoviere. Das wäre ja auch alles ok, wenn ich mir 1. sicher wäre, dass die Forderung nach Schönheitsreparaturen gerechtfertigt wäre und 2. wenn ich nicht mit dem Vermieter vorher vereinbart hätte, dass ich selbständig einen Nachmieter suche. Dass der Mietvertrag mit dem Nachmieter verspätet zustande kommt, ist aus meiner Sicht vom Vermieter verschuldet, da dieser den ganzen Prozess verlangsamt hat (war tel. nicht erreichbar, wurde im Urlaub nicht vertreten).
Bei einem vereinbarten fristgerechten Abnahmetermin (ich wurde vorher nicht darüber informiert, dass kein Vertrag mit dem Nachmieter zustande kam) wurde die Abnahme verweigert aus den genannten Gründen. Doch wenn ich nicht renovieren muss und die Einrichtungsgegenstände in den Besitz des Nachmieters übergehen, finde ich das ungerechtfertigt. Außerdem ist die Auslagerung der Möbel schlecht umsetzbar.
Mich ärgert das Ganze, weil ich fristgerecht gekündigt habe und dem VM sozusagen noch einen Gefallen tue und ihm einen Nachmieter suche.