Wohnung gekündigt - Abnahmetermin nicht möglich - Vermieter fordert weiterhin Mietzahlung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt und mit dem Einverständnis des Vermieters einen Nachmieter gesucht, um einige Einrichtungsgegenstände in der Wohnung zurückzulassen. Außerdem habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass ich keine Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführe (Wände streichen).

Ich habe den Kontakt zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter drei Wochen vor Mietende hergestellt. Jedoch hat sich der Vermieter extrem viel Zeit gelassen bei der Bearbeitung, obwohl alle Unterlagen des Nachmieters vorlagen. Das hat den Prozess so sehr verzögert, dass der Mietvertrag erst zwei Wochen nach meinem Mietende zustande kommen wird.

Mein Problem ist nun folgendes: Der Abnahmetermin kann nicht stattfinden, weil ja noch einige Möbel/Elektrogeräte (für den Nachmieter) in der Wohnung stehen. Der Vermieter fordert jetzt weiterhin von mir, dass ich Miete zahle, bis die Wohnung abgenommen ist. Außerdem möchte er unabhängig von der Vereinbarung mit dem Nachmieter, dass ich endrenoviere.

Im Mietvertrag steht dazu aber nur folgender Satz: Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: Küche alle 3 Jahre ...

Also nichts von wegen der Mieter ist verpflichtet, zu renovieren.

Sind die Forderungen nach Renovierung und weiterer Mietzahlung rechtmäßig? Was meint Ihr?

Vielen Dank!

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Vielen Dank für Eure Antworten! Die Sichtweisen fallen ja recht unterschiedlich aus.

Voraussetzung für eine Abnahme der Wohnung wären aus Sicht des Vermieters, dass ich die Einrichtungsgegenstände entferne und renoviere. Das wäre ja auch alles ok, wenn ich mir 1. sicher wäre, dass die Forderung nach Schönheitsreparaturen gerechtfertigt wäre und 2. wenn ich nicht mit dem Vermieter vorher vereinbart hätte, dass ich selbständig einen Nachmieter suche. Dass der Mietvertrag mit dem Nachmieter verspätet zustande kommt, ist aus meiner Sicht vom Vermieter verschuldet, da dieser den ganzen Prozess verlangsamt hat (war tel. nicht erreichbar, wurde im Urlaub nicht vertreten).

Bei einem vereinbarten fristgerechten Abnahmetermin (ich wurde vorher nicht darüber informiert, dass kein Vertrag mit dem Nachmieter zustande kam) wurde die Abnahme verweigert aus den genannten Gründen. Doch wenn ich nicht renovieren muss und die Einrichtungsgegenstände in den Besitz des Nachmieters übergehen, finde ich das ungerechtfertigt. Außerdem ist die Auslagerung der Möbel schlecht umsetzbar.

Mich ärgert das Ganze, weil ich fristgerecht gekündigt habe und dem VM sozusagen noch einen Gefallen tue und ihm einen Nachmieter suche.

 

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