Hallo liebe community,

Fongendes ist passiert: Ich habe privat ein Auto gekauft. Wir haben schriftlich einen Kaufvertrag aufgesetzt und alle Mängel aufgeschrieben. Darunter waren doch lediglich nur kleine Sachen die nicht für folgenden Fehler verantwortlich sein können:

Nach dem Kauf bin ich auf nach Hause gefahren. So um die 15-20 km. Als ich in meiner Heimatstadt ankam, hörte ich ein lautes quietschen und klackern, die Gänge wollten nicht mehr rein und ich musste den Wagen ( zum Glück) an meiner Straße abstellen. Am Tag darauf bemerkte ich, das der Gang nur rein ging, wenn der Motor aus war. Ich fuhr also damit bis zur Werkstatt um nachzufragen, was es sein könnte.Nebenbei gesagt kam ich auch nur gerade so zur Werkstatt bis die Karre den Geist aufgab.Ende vom Lied: Kupplung total im Arsch und muss erneuert werden.

Da die Reparatur den Wert des Wagens fast übersteigt, habe ich abgelehnt und nun möchte der Verkäufer den Wagen nicht zurück nehmen und ich soll alles weitere mit seinem Anwalt klären. Das Geld hat der Verkäufer noch nicht gesehen, da wir eine Ratenzahlung ab dem nächsten Monat an vereinbart haben. Der Mann aus der Werkstatt konnte mir versichern, das das Problem an der Kupplung nicht von mir hätte manipuliert werden können oder sonstigen Blödsinn. Das denkt nämlich jetzt der Verkäufer.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wer ist im Recht und wie sollte ich weiter vorgehen? Kann mir aktuell nur schwer einen Anwalt leisten.

Ich wäre für jede Hilfe und Antwort dankbar.

Grüße