Mietrecht Sprechanlage?
Mein Vermieter möchte in unserem Mehrfamilienhaus eine Videosprechanlage einbauen. Soweit ok. Nur diese Anlage ist in den Wohnungen nur mit Smartphone App oder Festnetz Telefon bedienbar, also ohne Wohnungsstation. Hört sich altmodisch an, aber Festnetz besitze ich nicht und Smartphone möchte ich dafür nicht nutzen.
Ich würde quasi nicht angeklingelt geschweige denn könnte ich die Haustür öffnen.
Darf der Vermieter das?
Mietrecht,
Sprechanlage