der Vermieter sich mithilfe der Eigenbedarfskündigung lediglich der Mieter/innen entledigen will, wenn diese ihm „unlieb“ geworden sind; die vom Vermieter beanspruchte Wohnung von der Größe her nicht zur Anzahl der Bewohner, die von der Kündigung begünstigt werden, passt - wobei deren Lebensplanung und -umstände bei der Bewertung Beachtung finden müssen; der Vermieter an Stelle der Kündigung nicht eine in demselben Haus leer stehende Wohnung bezieht; der Grund, aus welchem gekündigt wird, nicht realisierbar ist; der Vermieter die Wohnung für unbefristete Zeit vermietet hat und schon zu Vertragsschluss feststand, dass er Eigenbedarf anmelden wird.

...zur Antwort