Hallo zusammen,
mein Sohn 14 hat zusammen mit zwei anderen Jugendlichen zwei Nothammer im Bus entwendet.
Einer der Drei hat dann noch an drei Bushaltestellen Scheiben eingeschlagen.
Die Polizei hat die drei gestellt.
Nun kommt es verständlicher Weise zur Anzeige.
Der Verkehrsbetrieb wird natürlich die Reparatur bzw neue Scheiben in Rechnung stellen.
Mein Sohn hat zwar nicht die Scheiben zerschlagen ( das ist auch bei der Vernehmung so dokumentiert worden da derjenige der den Schaden verursacht hat geständig war) die Polizei meinte aber das das keine Rolle spielt und der Verkehrsbetrieb das als einheitlich tat sehen würde.
Meine Frage ist
Müssen wir als Eltern für den Schaden aufkommen ?