da müsste man den Vertrag ueber das Wohnrecht deiner Oma und das Gerichtsurteil kennen. Frag besser einen Anwalt und handle vorher ein Honorar mit ihm/ihr aus, ansonsten kann es schnell so teuer werden, dass sich der Aufwand nicht lohnt..

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Zunächst kommt es darauf an, um welche Schuld es sich handelt. Hier kommt Holschuld, Schickschuld oder Bringschuld in Frage, § 269 BGB. Im Zweifel gilt Hohlschuld, § 269 I. Beachte aber auch § 269 III, wonach aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, nicht zu entnehmen ist, dass es sich um Schickschuld oder Bringschuld handelt.

Dann kommt es noch darauf an, ob ein Liefertermin vereinbart wurde, § 271 BGB. Falls nicht, gilt wie beschrieben § 299.

Erst wenn diese zwei Fragen geklärt sind, kann beurteilt werden, welche Konsequenzen der vorgetragene Sachverhalt hat.

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Weder, Noch

zwei Dinge sprechen für ein kumulatives Verhältnis:

1) Nach der Transparenztheorie ist die GbR als Personengesellschaft selbst kein steuerrechtliches Subjekt sondern nur die natürlichen Personen, also in diesem Fall die Gesellschafter. http://de.wikipedia.org/wiki/Transparenzprinzip_(Steuer)

2) Dafür spricht auch die herrschende Organtheorie. Ich zitiere:

"Personengesellschaften haben von Gesetzes wegen keine Organe. Insofern gibt es dort keine Vertretung durch Organe. Vielmehr werden Personengesellschaften gesellschaftsrechtlichdurch ihre vertretungsbefugten Gesellschafter vertreten, und zwar bei den Personenhandelsgesellschaften nur diese; bei der GbR wird zugleich jeder Personengesellschafter persönlich vertreten." Beuthien: Gibt es eine organschaftliche Stellvertretung?(NJW 1999, 1146)

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Weder, Noch
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