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mauseli2010

07.10.2010
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mauseli2010
07.10.2010, 18:02
Mieterschutz, muss ich mein Keller für andere Hausbewohner offen lassen?

hallo, ich hab folgendes Problem. Ich wohne in ein MehrfamielenHaus (mit 2 Mietpatein) .Im Mietvertrag steht drin das nur wir anrecht auf den keller haben. Im Keller sind die Strom und Gas Kasten für beide Patein. Die anderen Mieter bekommen morgen das Gas wieder angestellt. Muss ich den Keller offen lassen und den das zu ermöglich? Es wurde erst heute nen Zettel im Briefkasten gelegt ,da drin steht : morgen kommt Gasmann,keller offen lassen! Wir wurden nicht gefragt ! Wir sind morgen erst am Nachmittag im Haus und den unsern Keller einfach offen zu lassen.Wie lange muss man sowas vorher das ankündigen? Spielt der vermieter da eine Rolle?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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Antwort
von mauseli2010
07.10.2010, 18:39

Ist das nicht eigl. die Sache vom Vermieter?!

Ausderdem ist das Problem das die Heizunganlange bei den Mietern (die wohnung ist schon ein dreiviertel jahr gekündigt),schon über 2 jahre nicht gewartet und gereinigt werden konnte da kein Gas da war ( auch schornstein). Darf da Überhaupt einfach das Gas wiederangestellt werden?

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