Hallo,

da hier ein befristeter Mietvertrag geschlossen wurde kann nur außerordentlich gekündigt werden. §§ 542 Abs. 2 und 543 BGB.

...zur Antwort

Gib doch einfach eine Anzeige mit Chiffre in Auftrag, dann werden dir die Antworten von der Zeitung zugesandt und du kannst entscheiden wem du deine Anschrift bekannt gibst :-)!

...zur Antwort

Haben die beiden denn einen Ehevertrag geschlossen, denn wenn nicht geht der Gesetzgeber vom gesetzlichen Güterstand (der Zugewinngemeinschaft) aus. Und in diesem Fall kann der Mann seine Frau nicht abzocken. Der Frau steht dann ein entsprechender Zugewinnausgleich zu. Weigert sich der Mann kommt es zum Verfahren und die Frau bekommt die Hälfte des Überschusses der Zugewinne.

...zur Antwort

Laut § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG gilt diese Regelung auch für Personen über 18 Jahre, die noch berufsschulpflichtig sind.

Berufsschulpflichtig: siehe § 23 Abs. 5 Satz 1 SchulG Tritt eine Volljährige oder ein Volljähriger in ein Ausbildungsverhältnis für einen anerkannten Ausbildungsberuf ein, wird sie oder er bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Das heißt im Klartext, dass diese Regelung nicht nur für Minderjährige gilt, sondern für jede/n Auszubildende/n. Demnach besteht auch keine Pflicht nach 5 Stunden in der Berufsschule noch zum Betrieb gehen zu müssen. Es ist zwar richtig, das es ÜBER 5 Stunden sein müssen, aber schaut mal in § 9 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG..."einschließlich der Pausen"...demnach sind es ÜBER 5 Stunden :-)!

Mein Rechtsanwalt wäre stolz auf mich ;-)...

...zur Antwort