Also soweit ich weiß, dürfen die Beamten auf das Grundstück rauf wenn der Inhaber des Grundstücks das erlaubt. Sollte das nicht der Fall sein bräuchten die beamten doch glaub ich einen Dursuchungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft oder? Und damit sie diesen bekommen sie glaub ich auch nur, wenn die Beamten Beweise haben, dass z.B. der Hund geschlagen wird oder ähnliches. Bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich denk mal dass es so ist!

Mfg.Markus

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