Freie Marktwirschaft:
Der Staat sorgt für die innere und äußere Sicherheit, greift aber nicht in das wirtschaftliche Geschehen ein.
Privateigentum ist nicht eingeschränkt.
Die Unternehmen können produzieren, was sie wollen, es herrscht sogenannte Gewerbefreiheit.
Jeder kann Verträge schließen, so wie er es möchte. Es herrscht also völlige Vertragsfreiheit.
Soziale Marktwirtschaft:
Der Staat greift in das wirtschaftliche Geschehen ein, um auch soziale Ziele zu erreichen (zum Beispiel Kündigungsschutz, Mutterschutz)
Privateigentum ist grundsätzlich geschützt. Aber es gilt der Grundsatz: "Eigentum verpflichtet". Es besteht die Möglichkeit, dass - gegen Entschädigung - jemand enteignet werden kann, zum Beispiel wenn die Sicherheit des Staates betroffen ist.
Der Staat greift in die Gewerbefreiheit ein, zum Beispiel wenn die Gefahr besteht, dass von bestimmten Produkten besondere Gefahren ausgehen.
Die Vertragsfreiheit ist eingeschränkt: die Rechte von Menschen, die wirtschaftlich schwächer sind, müssen besonders geschützt werden (so gibt es zum Beispiel Gesetze gegen Wucher oder zum Kündigungsschutz).