Antwort
Natürlich ist das erlaubt und auch nicht unangebracht. DM bietet ja den Service an und du bezahlst dafür.
Natürlich ist das erlaubt und auch nicht unangebracht. DM bietet ja den Service an und du bezahlst dafür.
Ja in den meisten Fällen reicht die AU aus. In dem Fall die Ausfertigung für den Arbeitgeber vorzeigen.