Hallo,
ich wohne seit ca. 4 Jahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Nun hat mein Vermieter erstmalig eine Mieterhöhung "gefordert". Dabei hat er als Vergleichsmieten drei Mieten des Nebenhauses (auch seine eigenen Mietwohnungen, was meines Wissens auch zulässig ist) angegeben. Die Wohnungen sind tatsächlich vergleichbar, da quasi identisch. ABER! Nach Nachprüfung des Mietspiegels meinerseits, liegen diese Vergleichsmieten HÖHER als die Spanne im Mietspiegel. Ist es nicht so, dass nur die ortsübliche Miete laut Mietspiegel verlangt werden kann, sofern ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt? Das ist bei uns der Fall. Ich möchte nun einer Mieterhöhung nur in Höhe des Mietspiegels zustimmen. Ist das trotz der höheren drei Vergleichsmieten von nebenan zulässig?
Ich bitte nur um fachkundigen und juristisch fundierten Rat, gerne auch unter Angabe von Gerichtsurteilen oder entsprechenden Paragraphen.
Vielen Dank im Voraus!!