Antwort
- die Abhängigkeit des Kunden vom Kaminkehrer hat sich rasant verringert, seit dem jeder Ofenbesitzer auch privat auftretende freiberufliche Kaminkehrer beauftragen kann.
- so weit ich das überschaue gilt die Feinstaubregelung ab 01.01.15 und dann ab 4 KW.
- Sehr informative Seite: http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser/aktuelles/artikel/ende-2014-droht-fuer-alte-kaminoefen-das-aus-3738.html