Basis: deutsches Grundgesetz Artikel 1-14
Bisschen unübersichtlich aber als erste Anmerkung sicher ausreichend
Anmerkung:
Straftat: Verhängung von Bußgeldern bzw. Gefängnis
Ausländer: alle Menschen die weniger als 6 Monate in Deutschland einen Wohnsitz haben (Saisonarbeiter / Tagelöhner)
Asylbewerber: Menschen die auf Grund von bspw. Verfolgung und Androhung von Folter aus ihrem Land vertrieben wurden. (ca 2% in MV bzw. Berlin bis zu 13%)
Artikel 2
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: gilt nicht für Polizisten; unberechtigter Verdacht reicht aus (beliebt ist das Drücken des Gesichts vom Festzunehmenden mit dem Knie direkt auf die Spitze einer hohen Bordsteinkante, falls sich Festzunehmender auf Grund der Schmerzen (Knochenbrüche/innere Blutungen sind bei langsam steigenden Druck nicht zu erwarten) wehren sollte ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt und kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. (für Ausländer/Asylbewerber siehe Artikel 8; "Demonstrationsrecht = Straftat" + "Widerstand gegen Staatsgewalt" -> führt oft zu einer Verurteilung; falls keine Einstellung = Abschiebung der GESAMTEN Familie)
Artikel 5
Meinungsfreiheit / Zensur findet nicht statt : (Straftat: Verherrlichung der deutschen Geschichte - 3. Reich")
Artikel 6:
Recht auf Erziehung der Kinder durch die Eltern: (Schulpflicht; bei Weigerung mit Polizeigewalt / Erziehung durch Eltern die Lehrer sind, das staatliche System aber ablehnen? Straftat, Durchsetzung durch Polizei)
Artikel 8
Demonstrationsrecht: gilt nur für Deutsche, Ausländer/Asylbewerber begehen durch Teilnahme eine Straftat (Abschiebung der GESAMTEN Familie in Foltergebiete ist möglich)
Artikel 9
Gründung eines Vereins (bspw. Unterstützung Benachteiligter) gilt nur für Deutsche; Ausländer/Asylbewerber dürfen es nicht; sonst Straftat
Artikel 10
Briefgeheimnis ist unverletzlich: Der BND kann ohne weiteres, die Polizei sofern ein richterlicher VERDACHT auf Straftat vorliegt gebrochen werden, ohne das Besitzer darüber informiert werden muss
Artikel 11
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet / wo ich wohne entscheide ich:
Bezieher von Grundsicherung/Arbeitslosengeld, die aus Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit in Gebiete mit geringer Arbeitslosigkeit ziehen wollen gilt das natürlich nicht. Ausländer/Asylbewerber egal wie reich gilt das ebenfalls nicht. Gefangene die von einem maroden Gefängnis in ein anderes Gefängnis wollen ebenfalls nicht.
Artikel 12
Recht auf Ausübung von Arbeit / jegliche Einschränkung ist nichtig: gilt nur für Deutsche, Ausländer/Asylbewerber nur eingeschränkt dazu fähig (Beispiel: Asylbewerber DÜRFEN in den ersten 5 Jahren kein Deutschkurs belegen; Verstoß = Straftat = Abschiebung); Bezieher von Grundsicherung/Arbeitslosengeld sind gegen ihren Willen zu geringfügigen Arbeiten heran zu ziehen, bei Weigerung wird die GRUNDSICHERUNG um bis zu 100% für 3 Monate gekürzt, (Wiederholung der Strafe ist jederzeit möglich)
Artikel 13
die Wohnung ist unverletzlich: gilt nicht für Polizisten, die sich auf "Gefahr in Verzug" berufen; Unberechtigter Verdacht reicht da problemlos aus. (siehe Polizeigesetz $4 "Einschränkung von Grundrechten")
Artikel 14
das Recht auf Eigentum wird gewährleistet: gilt nicht für Polizisten, Beschlagnahme von Hab und Gut (Unberechtigter Verdacht auf Diebesgut reicht aus)