Hallo zusammen,
Meine Frage bezieht sich auf die Haftung für ein abgemeldetes Fahrzeug.
Die vorliegende Konstellation:
Mein auf mich zugelassenes und durch mich versichertes Fahrzeug steht auf einem Privatgrundstück. Dieses gehört meinem Vermieter. Nach einem Rechtstreit und Vergleich mit meiner Noch-Frau am 16.05. wird vor Gericht vereinbart, dass das Fahrzeug in Eigentum meiner Noch-Frau geht. Noch am gleichen Tag melde ich den Wagen ab. Das Fahrzeug hat seit Juli 2012 keinen Tüv mehr. Nun steht der Wagen seit Mai abgemeldet auf dem öffentlich zugänglichem ( also nicht baulich abgetrennt durch einen Zaun o.ä ) Grundstück meines Vermieters. Dieser möchte nun, verständlicherweise, dass das Auto endlich entfernt wird. Meine Anwältin hat nun Briefe geschrieben mit Fristsetzung, den Wagen zu entfernen. Diese Briefe an meine Noch-Frau blieben ihrerseits ohne Reaktion. Welche Möglichkeiten bieten sich nun, ohne Kostenaufwand, dass nun endlich im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung in die Sache kommt.
Als größte "Gefahr" sehe ich dabei, dass egal was ich tun würde, und ich der letzte Halter war, alle Kosten auf mich zukämen. Sei es, wenn das Ordnungamt aktiv werden würde oder Ähnliche Geschichten.
Oder gilt der Grundsatz, Fahrzeug wurde durch mich abgemeldet , und ab der Abmeldung interessiert mich nix mehr .? Das Auto wurde seit der Abmeldung nicht wieder zugelassen, daher ae ich Bedenken.
Was könnt ihr empfehlen ?
Vielen Dank vorab.
Gruß
Marius