Ein fesslender Erbvertrag aus 1882. Alleinerbe bekommt Tochter A , oder beim vorsterben nachkommlingen. nach dem Tod beide Eltern. Sohn B bekommt ein Vermachtnis in einen Geldbetrag aus zu zahlen durch Tochter A (alleinerbe) binnen 6 Monate nach dem Tod des letzten uberlebenden der Eltern. Sohn B versichtet fur sich und seine Abkommlingen auf sein Erbteil in hinblick auf das Geldvermachtnis zu seinen Gunsten zahlbar nach dem Tod der Eltern. Tochter A verstirbt vor dem Tod des letzt uberlebenden der Eltern, somit geht das Alleinerbe nach die nachkommlinge. Frage 1. Mussen die Nachkommlingen der Tochter A jetzt der Sohn B binnen 6 Monate nach dem Tod des letztuberlebenden den Geldbetrag auszahlen oder verfallt hiermit den Erbvertrag 1982. Frage 2. Wass passiert wenn die Abkommlinge bezahlen mussen es aber nicht konnen, oder dies nicht binnen 6 Monate nach dem Tod des leztuberlebende machen. Wer weisst eine Antwort?