Danke für eure Antworten !

heute kam das Schreiben des Gerichtsvollziehers. Zahlungsaufforderung 4694,78 € oder (bei nicht möglich zahlen können )

Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Und jetzt die Frage denn zahlen kann ich sowieso ( Aufstocker ALG II )nicht, geschweige von will, schulden tue ich nichts, mein Gewissen ist rein.

Muss ich zur Abgabe der Vermögensauskunft und welche Nachteile dadurch ? Ich meine das wäre keine Schuldanerkenntnis wenn ich nihgehe ? Der GV droht mit Haftbefehl.

Der Titel ist leider fest , aber solche dubiose RA Kanzleien möchte ich schon aus der Welt kicken, dafür tue ich alles.

Danke !

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