Antwort
Danke für eure Antworten !
heute kam das Schreiben des Gerichtsvollziehers. Zahlungsaufforderung 4694,78 € oder (bei nicht möglich zahlen können )
Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Und jetzt die Frage denn zahlen kann ich sowieso ( Aufstocker ALG II )nicht, geschweige von will, schulden tue ich nichts, mein Gewissen ist rein.
Muss ich zur Abgabe der Vermögensauskunft und welche Nachteile dadurch ? Ich meine das wäre keine Schuldanerkenntnis wenn ich nihgehe ? Der GV droht mit Haftbefehl.
Der Titel ist leider fest , aber solche dubiose RA Kanzleien möchte ich schon aus der Welt kicken, dafür tue ich alles.
Danke !