Deine Frage ist zwar schon einige Zeit her, bin aber beim googeln wegen gleichem Problem gerade darüber gestolpert.

Grundsätzlich bezahlt das Hotel die Rundfunkbeiträge.

Allerdings, wenn man sich im Hotel mit fester Wohnadresse anmeldet, dann löst das erstmal Rundfunkbeitragsanmeldung aus. Dann kommts darauf an, ob man es schafft, dem Beitragsservice klarzumachen, dass Hotel xy bereits unter Teilnehmer-Nr. xxx bezahlt (Kooperation von Hotel nötig).

Der Beitragsservice beruft sich dann oftmals auf die 6-Monats-Grenze, die aber m.E. nicht wirksam ist, da diese sich ausschließlich auf das Bundesmeldegesetz (siehe § 27 und § 28) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/\_\_27.html bezieht.

Dies besagt, man im Hotel bis zu 6 Monate (Gast aus Inland) bzw. 3 Monate (Gast aus Ausland) ohne Anmeldung wohnen kann. Bei längerem Aufenthalt muss man sich bei der Meldebehörde anmelden, was dann wiederum dem Beitragsservice gemeldet wird, der dann zur Zahlung auffordert. Und dann beginnt der K(r)ampf.



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Nein, grundsätzlich muss man im Hotel/Beherbergungsbetrieb keine Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings darf man lt. Bundesmeldegesetz nur längesten 6 Monate (Inland) bzw. 3 Monate (Ausland) meldefrei wohnen. Danach muss man sich innerhalb 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies löst erstmal Beitragspflicht aus. Allerdings ist es nicht einzusehen, dass der Rundfunkbeitrag dann ja doppel kassiert wird. Ich arbeite in einem "Wohnen-Auf-Zeit-Objekt" und bin häufig mit dieser Situation konfrontiert. Wir haben oft Gäste, die sich mit Wohnadresse anmelden müssen, um z.B. eine Steuer-ID zu bekommen oder wegen der katastrophalen Lage auf dem Immobilienmarkt (Raum München) keine eigene Wohnung finden Sofort kommt ein Schreiben mit Anmelde- bzw. Zahlungsaufforderung. Auch online-Kläung, dass Herrr/Frauxxx in Beherbergungsstätte xy wohnt und die Beiträge unter Beitrags-Nr. xxxx bezahlt werden, hilft meist nicht. Es hilft nur, schrifltich Widerspruch einzulegen. Dann kommts drauf an, welche/n Sachbearbeiter/in man erwischt. Manche lassen es gut sein, manche fordern trotzdem zur Zahlung auf, zumindest wenn die Mietdauer 6 Monate überschreitet.

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