Naja aus Fehlern sollte man lernen! Wer jedoch 2mal den gleichen Fehler begeht, bei dem gibts ja nur Vorwürfe ...

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Hallo. Da du mit der Hochladung der Bilder nicht einverstanden bist, würde ich diese Person anzeigen!

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden

Quelle: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

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Hallo. Die E-Zigarette funktioniert mit einem Zerstäuber, bei dem du Dampf einatmest. (Es gibt da verschiedene Geschmacksrichtungen) Es gibt welche die Einweg sind, oder die, welche du aufladen kannst! Gesünder sind sie auf jeden Fall, hab aber auch schon gelesen, dass die E-Zigarette bei jemandem im Mund explodiert ist!

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Hallo. Ich rate dir an, diese Dateien, bzw. Dokumente auf eine externe Festplatte oder einen USB-Stick zu laden! :)

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Hallo Karatetyp

Als 15jähriger könntest du, aber unter 15 leider nicht!

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArBSchG). Wer jünger als 15 Jahre ist, der ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ein Kind (§ 2 Abs. 1) und darf nicht beschäftigt werden (§ 7 Abs. 1). Hiervon gibt es einige geringfügige Ausnahmen; § 7 Abs. 2 und Abs. 2 JArBSchG).

quelle: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/11/20/wie-lange-durfen-jugendliche-arbeiten-jugendarbeitsschutzgesetz/

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Hallo erstmal. Habe 2 Fehler gefunden:

(.... “Que-est ´que sur l´ordinatuer?” “Je ne ...) --> qu'est-ce que

(... Je trouve le disquette dans la carton ...) --> es heisst LA disquette und nicht LE disquette!

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Hey bin selber auch Schweizer. :) Aber das hängt bei uns ganz vom Kanton ab; Manche sind offener, gehen netter/mehr mit Leuten um und manche halten einfach nichts vom Kontakt mit anderen Leuten!

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Hey der Name der Firma genügt völlig aus. In deinem Fall "Dior". Falls du an eine bestimmte Person adressieren möchtest, müsste der Vorname auch geschrieben werden! Aber in diesem Fall reicht der Firmenname! :)

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Hey kontaktiere doch die Mutter des Jungen und besprich das mit ihr! Aber theoretisch wäre eine Anzeige möglich. Falls du diesen Schritt wählen willst, kannst du das natürlich. Jedoch weiss ich nicht, ob die Polizei wegen 40€ etwas machen würde. Es handelt sich, so würde es die Polizei evtl. sagen, hier nur um eine bagatelle!

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Hey Probieren ist normal. Das macht jeder mal/ hat jeder schonmal gemacht! Wenn du aber danach immer wieder und wieder zur Zigarette greifst, kannst du schnell abhängig werden und wirst zum Gewohnheitsraucher! Aber ein Zug schadet deinem Körper sicherlich nicht!

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