Hallo, ich habe die 12. Klasse gesundheitlich verlassen müssen, dadurch habe ich lediglich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten und müsste dazu noch eine mind. zweijährige Berufsausbildung abschließen, um diese vollständig zu haben. Auf meinem Abgangszeugnis, wurde jedoch vermerkt, dass dies grundsätzlich erst einmal nur für NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt. Es wurde aber nicht negiert, dass ich die Fachhochschulreife anerkennen lassen darf.
Daher wäre meine Frage, ob ich nach der Ausbildung, Anträge bei den Schulämtern in den anderen Bundesländern einreichen muss, um die Fachhochschulreife auch dort anerkennen lassen zu können?