Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Rekordzahlen bei Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen - was kann dagegen getan werden?
    • Kann jemand dieses Rätsel lösen? 🤔
    • Sollte Deutschland Reparationszahlungen an Namibien leisten?
    • Welche Spiele habt ihr mehrmals durchgespielt :)?
    • Ist es okay in den See zu strullern, wenn man muss?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

mannihe

07.09.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
4
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.

FraGenius

Erste Frage gestellt.
maiki01
03.06.2008, 06:18
Versäumnisurteil, wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

ich hatte vor längerer zeit einem Inkassounternehmen einen Auftrag erteilt. dieser kam nicht zustande. Das Inkaassounternehmen verklagte mich dazu, wie im Vertrag angegeben, zu den Auslagen und Gebühren (die sind bezahlt) noch als Strafe die vollen Kosten, die bei Vertragsausführung angefallen wären zu zahlen. Es wurde ein Versäumnisurteil gefällt, da ich an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Jetzt habe ich erfahren , dass es ein BGH Urteil gibt, wonach solche Klauseln im Vertrag ungültig sind. kann man eine Wiedereinsetzung in den ehemaligen Stand beantragen, da die Forderung demnach gesetzeswidrig ist?

...zum Beitrag
Antwort
von mannihe
07.01.2017, 15:26

Danke! Mit dem guten Bekannten habe ich nach dem Rechtsstreit noch zwei mal gesprochen. Die Antwort : Ich bin Harz 4 und habe kein Geld.Ich habe aber seit 1,5 Jahren kein Gespräch geführt.Aber ich habe gesehen das er eine Hundezucht hat.


...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel