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mannihe

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maiki01
03.06.2008, 06:18
Versäumnisurteil, wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

ich hatte vor längerer zeit einem Inkassounternehmen einen Auftrag erteilt. dieser kam nicht zustande. Das Inkaassounternehmen verklagte mich dazu, wie im Vertrag angegeben, zu den Auslagen und Gebühren (die sind bezahlt) noch als Strafe die vollen Kosten, die bei Vertragsausführung angefallen wären zu zahlen. Es wurde ein Versäumnisurteil gefällt, da ich an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Jetzt habe ich erfahren , dass es ein BGH Urteil gibt, wonach solche Klauseln im Vertrag ungültig sind. kann man eine Wiedereinsetzung in den ehemaligen Stand beantragen, da die Forderung demnach gesetzeswidrig ist?

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Antwort
von mannihe
07.01.2017, 15:26

Danke! Mit dem guten Bekannten habe ich nach dem Rechtsstreit noch zwei mal gesprochen. Die Antwort : Ich bin Harz 4 und habe kein Geld.Ich habe aber seit 1,5 Jahren kein Gespräch geführt.Aber ich habe gesehen das er eine Hundezucht hat.


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