Die GROSSE frage ist was du damait vor hast ???
Kopter einfach mit Rechnung mitnehmen .... hatte bis jetzt nie Probleme !
Handgepack geht die 3er auch sehr gut durch .
Das kann dir nur die firma sagen die du anschreibst .....
Preise sind regional abhängig google einfach und lass dir ein angebot machen von einem unternehmen bei dir vor ort.
Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?
Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen
Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z.B.
erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen.
Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde
Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen
Bestimmungen entspricht.
Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest:
ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden
der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Boden
unter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten
Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen
(D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im
Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter
(1000ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich
dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten
(Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich
für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen. [Details]
Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16
internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine
sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und
abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5
km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten
Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5
km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone
einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von
Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30
Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für
unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50
Meter Flughöhe.
Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweitenPerson, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. BemanntemFlugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
Melde dich im einem drohnen forum an .... würde sagen da wird dir schnell und professionell alles erklärt bzw. auch geholfen !
Gruß
Manni00 Hinweise
Versuche es hier mal : http://www.bremer-branchenbuch.de/fotografie-bremen/
Gruß
Manni00