Antwort
Im Gesetz steht: In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge (VTS 741.41, Art. 71a Abs. 1) heißt es: “Der Lenker muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, außerhalb eines Halbkreises von 12 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.” Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Zulassungsbehörde Auflagen wie zusätzliche Spiegel, einen Mitfahrer oder ein Begleitfahrzeug anordnen.
Das bedeutet für mich, dass ich keine großen Duftbäume oder Dekorationen haben darf, die meine Sicht durch die Frontscheibe behindern. Kleine Duftbäume, bei denen ich noch gut sehen kann, sind erlaubt.