Die Anzahl der Abmahnungen ist für eine Kündigung nicht ausschlaggebend. Viele Leute denken, dass man bei 3 Abmahungen gekündigt werden kann. Das ist purer Unsinn.
Für eine Kündigung kommt es darauf an, welche Gründe für die Kündigung vorliegen. Fristlos kann z.B. bei Diebstahl etc. gekündigt werden, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
Mein echter Tipp: Rede mit Deinem Ausbilder, dass Du Dir wünscht, dass die Abmahnungen aus der Personalakte genommen werden. Sie sollen bitte in eine mündliche ERMAHNUNG geändert werden.
Wenn Du Schwierigkeiten hast, den Inhalten der Ausbildung zu folgen oder Deinen Pflichten nachzukommen, sprich ebenfalls mit dem Ausbilder. Er ist immer Dein Ansprechpartner. Erkläre, dass Du im Moment viel Stress hast und das Bereichtsheft in einer Woche abgeben wirst.
Dann bekommst Du auch keine Abmahnung. Und OHNE Abmahnung hast Du vielleicht eher die Chance, ins Angestelltenverhältnis übernommen zu werden.
Grundsätzlich gilt: EIN GESPRÄCH mit dem Chef / Ausbilder / Bereichsleiter ist in den meisten Fällen ein Grund, Verständnis zu ernten, wenn man im Moment mal nicht 100% leisten kann!
Falls alles nichts hilft, sprich bitte Deinen Betriebsrat oder Jugendvertreter an und besprich das Problem und Deine Situation. Du hast übrigens ein Recht darauf, Deine Personalakte jederzeit (nach Terminvereinbarung) ansehen zu dürfen.