danke :-D
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müsste oben in der leiste stehen chronik die kann man löschen
hey also ich glaube es sieht nicht blöd aus wenn man nach 2 monaten mal fragt was sache ist kann ja auch sein die bewerbung ist untergegangen oder so.du solltest selbstbewusst sein und keine angst haben das sieht für den "vielleicht neuen" arbeitgeber auch besser aus,als wenn man sich gar nicht kümmert. so weiß dein gegenüber ok das ist ihr wichtig!
Auf die Höhe und das Dach kommt es an
Der Hausbesitzer haftet für den Schaden durch Dachlawinen, wenn ihn ein Verschulden trifft, wenn er also Pflichten versäumt hat. Diese Pflichten sind aber nicht nur regional sehr unterschiedlich ausgestaltet; sie hängen auch noch zum Beispiel von der Neigung des Daches, von der Lage des Hauses – ob es etwa an einer belebten Verkehrsstraße liegt –, aber auch von den jeweiligen Witterungsbedingungen ab.
Verhältnismäßig einfach ist der Fall, wenn ein Hausbesitzer vorschriftswidrig keine Schneefanggitter an seinem Dach angebracht hat. Im Schadenfall wird dann grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Eigentümer haftbar ist. Nun gibt es aber keineswegs eine bundeseinheitliche Regelung darüber, ob Schneefanggitter angebracht werden müssen oder nicht. Insbesondere in „schneearmen“ Gebieten werden solche Gitter meist nicht verlangt – es sei denn, das Dach ist besonders steil.
Hat aber der Hausbesitzer alle baulichen Vorschriften eingehalten, wird man ihm kaum etwas anhaben können. Zumindest dort, wo es wintertags nicht oft schneit, ist er zu weitergehenden Vorkehrungen normalerweise nicht verpflichtet. Selbst wenn in solchen Gegenden ausnahmsweise einmal mehr Schnee fallen sollte und damit die Gefahr von Dachlawinen besteht, ist es eher den Verkehrsteilnehmern zuzumuten, sich hierauf einzurichten und insbesondere nicht an solchen Gefahrenstellen ihren Wagen zu parken – so die herrschende Rechtsprechung.