Wie viel von der Kaution darf der Vermieter für eventuele Nebenkostennachzahlungen einbehalten?
Mein Vermieter will (einen grossen Teil) der Kaution für meine Wohnung einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung ca. in 10 Monaten eingetroffen ist. Darf er nur so viel einbehalten, wieviel ich das letzte mal nachzahlen musste, oder mehr? Falls mehr, wer entscheidet, wieviel mehr er einbehalten darf? (Doch nicht er selbst?)
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