Also in Wirklichkeit müsste ich nächstes Jahr beruflich die Stadt verlassen. Also ein halbes Jahr, bevor offiziell das Mietverhältnis enden sollte.... Jedoch ist das ja kein außerordentlich Kündigungsgrund, laut Gesetz. Und daher dachte ich, ob es nicht sinnvoller ist dem Vermieter zu sagen, dass man ausziehen muss, weil man sich die Wohnung einfach nicht mehr leisten kann....

Nichts desto trotz stellt sich mir immer noch die Frage, ob der Satz im Mietvertrag nun rechtswiedrig ist oder nicht. Müssen nicht beide Parteien ausdrücklich erwähnt werden? Dieses wurde in meinem Mietvertrag ja nicht.

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